Welche Dienstleistung suchen Sie?



Download und Links

Zusatzinformationen



Wildschäden können erhebliche finanzielle Belastungen für Landwirte und Grundstückseigentümer darstellen. Unser digitales Rathaus bietet Ihnen die Möglichkeit, Ersatzpflichtige Wildschäden schnell und unkompliziert online zu melden und eine Entschädigung zu beantragen. Damit unterstützen wir Sie effektiv bei der Bewältigung solcher Herausforderungen.

Um einen Antrag auf Ersatzpflichtige Wildschäden stellen zu können, müssen Sie Eigentümer oder Bewirtschafter des betroffenen Grundstücks sein. Außerdem muss der Wildschaden innerhalb einer festgelegten Frist nach dem Schadensereignis gemeldet werden. Bitte stellen Sie sicher, dass alle Angaben vollständig und korrekt sind.

Für die Bearbeitung Ihres Antrags benötigen wir eine detaillierte Beschreibung des Schadens, einschließlich Fotos, sowie einen Nachweis über das betroffene Grundstück. Zusätzlich kann ein Gutachten eines Sachverständigen erforderlich sein, um den Umfang des Schadens festzustellen. Halten Sie bitte auch Ihre persönlichen Identifikationsdaten bereit.

Der Antrag auf Ersatzpflichtige Wildschäden muss innerhalb von 14 Tagen nach dem Entdecken des Schadens eingereicht werden. Es ist wichtig, diese Frist einzuhalten, um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten. Spätere Anträge können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Antragstellung für Ersatzpflichtige Wildschäden ist grundsätzlich kostenfrei. Eventuell anfallende Kosten für Gutachten oder andere Nachweise können jedoch vom Antragsteller zu tragen sein. Diese werden vorab mit Ihnen abgestimmt und transparent ausgewiesen.