Download und Links
Zusatzinformationen
Die Genehmigung zur Ausgrabung oder Umbettung von Leichen und Aschenresten ist erforderlich, wenn eine bestehende Grabstätte geöffnet oder verlegt werden soll. Dies kann aus verschiedenen Gründen notwendig sein, zum Beispiel bei der Auflösung eines Friedhofs oder aus familiären Gründen. Die Gemeinde stellt sicher, dass solche Vorgänge unter Berücksichtigung der Würde des Verstorbenen und im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
Für die Genehmigung zur Ausgrabung oder Umbettung von Leichen und Aschenresten müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Hierzu gehört in der Regel die Zustimmung der nächsten Angehörigen sowie ein triftiger Grund für die Umbettung. Zudem müssen die Vorgaben des Infektionsschutzes und der Friedhofsordnung eingehalten werden.
Zur Beantragung der Genehmigung sind verschiedene Unterlagen erforderlich, darunter der Nachweis der Zustimmung der nächsten Angehörigen, der Nachweis der Identität des Antragstellers und eine Begründung für die Ausgrabung oder Umbettung. Je nach Einzelfall können zusätzliche Dokumente erforderlich sein, wie zum Beispiel eine ärztliche Bescheinigung.
Es ist wichtig, die Fristen für die Beantragung und Durchführung der Ausgrabung oder Umbettung zu beachten. In der Regel muss der Antrag rechtzeitig vor dem geplanten Termin eingereicht werden, um alle erforderlichen Genehmigungen und Vorbereitungen zu ermöglichen. Die genauen Fristen können je nach Gemeinde variieren.
Die Genehmigung zur Ausgrabung oder Umbettung von Leichen und Aschenresten ist in der Regel kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den Bestimmungen der Gemeinde und kann je nach Aufwand und Umfang der Maßnahme variieren. Es ist ratsam, sich vorab über die anfallenden Kosten zu informieren.