Welche Dienstleistung suchen Sie?



Download und Links

Zusatzinformationen



Für die Errichtung oder Veränderung von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf den Friedhöfen unserer Gemeinde ist eine Genehmigung erforderlich. Diese Maßnahme dient der Wahrung eines harmonischen und respektvollen Erscheinungsbildes der Grabstätten und der gesamten Friedhofsanlage.

Um eine Genehmigung zu erhalten, muss das geplante Grabmal oder die bauliche Anlage den geltenden Gestaltungsrichtlinien entsprechen. Zudem muss der Antragsteller nachweisen, dass er berechtigt ist, Änderungen an der Grabstätte vorzunehmen.

Für die Beantragung benötigen Sie eine maßstabsgetreue Zeichnung des geplanten Grabmals oder der baulichen Anlage, die Angaben zu den verwendeten Materialien und Maßen enthält. Zusätzlich ist ein Nachweis der Berechtigung zur Änderung der Grabstätte erforderlich.

Der Antrag sollte möglichst frühzeitig, spätestens jedoch vier Wochen vor der geplanten Errichtung oder Veränderung, eingereicht werden. Dies gewährleistet eine rechtzeitige Bearbeitung und vermeidet Verzögerungen.

Für die Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen fallen Bearbeitungsgebühren an, die sich nach der Art und dem Umfang der geplanten Maßnahme richten. Eine genaue Kostenaufstellung erhalten Sie im Zuge der Antragstellung.