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Zusatzinformationen



Die Erklärung zur Spielapparatesteuer ab dem 01.01.2015 dient der ordnungsgemäßen Veranlagung von Steuern auf Spielautomaten in unserer Gemeinde. Diese Steuer ist für alle Betreiber von Spielautomaten verpflichtend und trägt zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben bei. Mit diesem Online-Formular können Sie Ihre Steuererklärung schnell und einfach einreichen.

Um die Erklärung zur Spielapparatesteuer abzugeben, müssen Sie Betreiber von Geld- oder Unterhaltungsspielgeräten in der Gemeinde sein. Die Steuerpflicht beginnt ab dem ersten Tag des Betriebs des Spielgeräts. Zudem sollten Sie bereits in unserem Steuerregister eingetragen sein.

Für die Erklärung benötigen Sie eine Auflistung aller betriebenen Spielgeräte inklusive Seriennummern und Aufstellungsorten. Zusätzlich sollten die Einnahmen pro Gerät für den relevanten Zeitraum angegeben werden. Falls vorhanden, sind auch die Abrechnungen der Zählwerke beizufügen.

Die Steuererklärung für Spielapparate muss quartalsweise, spätestens jedoch am 15. des auf das Quartal folgenden Monats, eingereicht werden. Es ist wichtig, diese Fristen einzuhalten, um mögliche Verspätungszuschläge zu vermeiden.

Die Höhe der Spielapparatesteuer richtet sich nach den erzielten Einnahmen und der Art des Spielgeräts. Die genauen Sätze entnehmen Sie bitte unserer aktuellen Steuersatzung. Zusätzliche Gebühren für die Einreichung der Erklärung über das Online-Portal fallen nicht an.