Download und Links
Zusatzinformationen
Die Datenschutzfreigabe für Alters- und Ehejubilare ermöglicht es uns, Ihre Jubiläumsdaten im Rahmen von Feierlichkeiten bekanntzugeben und zu würdigen. Mit Ihrer Zustimmung können wir Ihre besonderen Ereignisse, wie runde Geburtstage oder Hochzeitsjubiläen, öffentlich feiern und in Gemeindeberichten oder lokalen Zeitungen veröffentlichen.
Um eine Datenschutzfreigabe zu erteilen, müssen Sie selbst betroffen sein, das heißt, Sie feiern ein Altersjubiläum ab dem 70. Lebensjahr oder ein Ehejubiläum ab dem 50. Hochzeitstag. Zudem ist eine schriftliche Einwilligung erforderlich, damit wir Ihre Daten weiterverarbeiten dürfen.
Zur Bearbeitung Ihrer Datenschutzfreigabe benötigen wir das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Freigabeformular. Zusätzlich sollten Sie einen Identitätsnachweis, wie beispielsweise Ihren Personalausweis, beilegen, um die Richtigkeit der Angaben zu bestätigen.
Bitte reichen Sie das ausgefüllte Formular mindestens vier Wochen vor dem Jubiläumsdatum ein, um eine rechtzeitige Bearbeitung und Veröffentlichung zu gewährleisten. So können wir sicherstellen, dass Ihr besonderes Ereignis gebührend gewürdigt wird.
Die Bearbeitung der Datenschutzfreigabe für Alters- und Ehejubilare ist für Sie kostenlos. Es fallen keine Gebühren oder sonstigen Kosten an.