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Zusatzinformationen
Das Ortsgericht bietet die Möglichkeit, Schätzungen von Grundstücken und Gebäuden durchzuführen. Dieser Service kann bei gerichtlichen Auseinandersetzungen oder außergerichtlichen Einigungen hilfreich sein. Die Schätzung dient als Grundlage für verschiedene rechtliche und finanzielle Entscheidungen.
Um eine Schätzung durch das Ortsgericht zu beantragen, müssen Sie Eigentümer des betreffenden Grundstücks oder Gebäudes sein oder über eine entsprechende Vollmacht verfügen. Zusätzlich muss das Objekt sich im Zuständigkeitsbereich des Ortsgerichts befinden.
Für den Antrag auf Schätzung benötigen Sie den Nachweis des Eigentums (z. B. Grundbuchauszug) und eine genaue Beschreibung des zu schätzenden Objekts. Weitere Dokumente wie Lagepläne oder Baupläne können den Schätzungsprozess unterstützen und sollten nach Möglichkeit beigefügt werden.
In der Regel gibt es keine festen Fristen für die Beantragung einer Schätzung. Es ist jedoch ratsam, den Antrag rechtzeitig zu stellen, insbesondere wenn die Schätzung in einem gerichtlichen Verfahren benötigt wird.
Die Kosten für eine Schätzung durch das Ortsgericht variieren je nach Umfang und Art der Schätzung. Es fallen Gebühren an, die nach der Gebührenordnung des Ortsgerichts berechnet werden. Genaue Informationen zu den Kosten erhalten Sie direkt beim Ortsgericht.