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Zusatzinformationen



Das Halten und Führen eines gefährlichen Hundes in unserer Gemeinde erfordert eine spezielle Erlaubnis. Diese Erlaubnis dient dem Schutz der Allgemeinheit und stellt sicher, dass alle Hundehalter die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, um Gefahren zu minimieren. Mit diesem Verfahren möchten wir einen verantwortungsvollen Umgang mit Hunden gewährleisten.

Um eine Erlaubnis für das Halten und Führen eines gefährlichen Hundes zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört, dass der Halter mindestens 18 Jahre alt ist und die notwendige Sachkunde nachweisen kann. Zudem dürfen keine negativen Einträge im Führungszeugnis vorliegen.

Für die Antragstellung benötigen Sie verschiedene Unterlagen, darunter ein aktuelles Führungszeugnis, den Nachweis über eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung für den Hund und gegebenenfalls ein Sachkundezertifikat. Zudem ist ein tierärztliches Gutachten erforderlich, das die Gesundheit des Hundes bestätigt.

Der Antrag auf Erlaubnis für das Halten und Führen eines gefährlichen Hundes sollte rechtzeitig vor der Anschaffung des Hundes gestellt werden. Eine Bearbeitungszeit von mehreren Wochen ist einzuplanen, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Prüfungen durchgeführt werden können. Nach Erhalt der Erlaubnis ist diese sofort wirksam.

Für die Erteilung der Erlaubnis fallen Gebühren an, deren Höhe je nach Aufwand und Prüfung variieren kann. Die genauen Kosten erfahren Sie bei der Antragstellung oder auf unserer Website. Zusätzlich können Kosten für das Einholen der erforderlichen Unterlagen anfallen.