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Zusatzinformationen



Die Anmeldung eines Hundes in unserer Gemeinde ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass alle Hunde ordnungsgemäß registriert und erfasst sind. Dies trägt dazu bei, die Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde zu gewährleisten und ermöglicht eine faire Verteilung der Hundesteuer.

Um einen Hund anzumelden, müssen Sie als Halter in unserer Gemeinde gemeldet sein. Zudem darf der Hund nicht bereits in einer anderen Gemeinde registriert sein.

Zur Anmeldung benötigen Sie den Impfpass Ihres Hundes sowie den Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung. Falls Ihr Hund gechippt ist, sollten Sie auch die Chipnummer bereithalten.

Die Anmeldung Ihres Hundes muss innerhalb von zwei Wochen nach Anschaffung bzw. nach dem Umzug in unsere Gemeinde erfolgen. Bei verspäteter Anmeldung können Bußgelder anfallen.

Für die Anmeldung des Hundes fällt eine einmalige Bearbeitungsgebühr an. Darüber hinaus wird eine jährliche Hundesteuer erhoben, deren Höhe sich nach der Anzahl und der Rasse der Hunde richtet.