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Zusatzinformationen
Mit der Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde können Sie offiziell die Eintragung Ihrer Lebenspartnerschaft nachweisen. Diese Urkunde wird vom Standesamt ausgestellt und ist ein wichtiges Dokument für verschiedene rechtliche und private Angelegenheiten. Sie kann sowohl von den Lebenspartnern selbst als auch von berechtigten Dritten angefordert werden.
Um eine Lebenspartnerschaftsurkunde zu beantragen, müssen Sie entweder die eingetragene Lebenspartnerschaft selbst eingegangen sein oder eine entsprechende Vollmacht besitzen. Zusätzlich müssen Sie sich ausweisen können, um die Berechtigung zur Beantragung nachzuweisen.
Für die Beantragung der Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Sollten Sie im Auftrag handeln, ist außerdem eine schriftliche Vollmacht sowie der Ausweis der bevollmächtigten Person erforderlich.
Es gibt keine festen Fristen für die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde. Sie können diese jederzeit nach der Eintragung der Lebenspartnerschaft beantragen. Beachten Sie jedoch, dass die Bearbeitungszeit variieren kann.
Für die Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde fallen Gebühren an, die je nach Gemeinde unterschiedlich sein können. In der Regel bewegen sich diese zwischen 10 und 15 Euro. Informieren Sie sich am besten vorab bei Ihrem zuständigen Standesamt.