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Zusatzinformationen



Die Beantragung einer Eheurkunde ermöglicht Ihnen den Nachweis einer in Deutschland geschlossenen Ehe. Sie können die Eheurkunde sowohl für private als auch für amtliche Zwecke verwenden, wie zum Beispiel zur Vorlage bei Behörden oder bei der Beantragung von Dokumenten. Die Ausstellung der Eheurkunde erfolgt durch das Standesamt der Gemeinde.

Um eine Eheurkunde beantragen zu können, müssen Sie oder Ihr Ehepartner die Ehe in der Gemeinde geschlossen haben. Darüber hinaus ist die Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments erforderlich, um Ihre Identität nachzuweisen. Wenn Sie im Auftrag handeln, benötigen Sie eine entsprechende Vollmacht.

Für die Beantragung benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Bei einer Beantragung durch Dritte ist zusätzlich eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Möglicherweise müssen Sie auch weitere Unterlagen vorlegen, je nach spezifischen Anforderungen der Gemeinde.

In der Regel gibt es keine spezifische Frist für die Beantragung einer Eheurkunde. Es empfiehlt sich jedoch, die Urkunde rechtzeitig vor dem geplanten Verwendungszweck zu beantragen, um Verzögerungen zu vermeiden. Die Bearbeitungszeit kann je nach Anfragevolumen variieren.

Für die Ausstellung einer Eheurkunde fallen Gebühren an, die je nach Gemeinde unterschiedlich sein können. Informieren Sie sich bitte vorab über die genauen Kosten auf der Website Ihrer Gemeinde oder direkt beim zuständigen Standesamt.