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Zusatzinformationen



Das Vorkaufsrecht der Gemeinde ermöglicht es der Kommune, unter bestimmten Bedingungen als Käufer eines Grundstücks an die Stelle eines Dritten zu treten. Dies dient dazu, wichtige städtebauliche oder infrastrukturelle Ziele zu sichern und eine geordnete Entwicklung der Gemeinde zu fördern.

Das Vorkaufsrecht der Gemeinde greift nur in bestimmten Fällen, wie zum Beispiel bei der Veräußerung von Grundstücken in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten oder Entwicklungsbereichen. Zudem muss die Ausübung des Vorkaufsrechts im öffentlichen Interesse liegen.

Für die Prüfung des Vorkaufsrechts sind in der Regel der Kaufvertrag sowie der Lageplan des Grundstücks erforderlich. Je nach Fall können weitere Unterlagen, wie Baupläne oder Gutachten, angefordert werden.

Die Gemeinde muss das Vorkaufsrecht innerhalb von zwei Monaten nach Mitteilung über den Abschluss des Kaufvertrags ausüben. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Ausübung, erlischt das Vorkaufsrecht.

Für die Ausübung des Vorkaufsrechts entstehen keine direkten Kosten für den Verkäufer. Die Gemeinde übernimmt den Kauf zu den im Kaufvertrag festgelegten Bedingungen. Eventuelle Gebühren für die Prüfung des Vorkaufsrechts trägt die Gemeinde.