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In unserer Gemeinde können bestimmte Bauvorhaben, die keiner formellen Baugenehmigung bedürfen, direkt umgesetzt werden. Diese Vorhaben müssen jedoch dennoch der Gemeinde mitgeteilt werden, um sicherzustellen, dass sie den lokalen Bauvorschriften entsprechen. Durch die Mitteilung baugenehmigungsfreier und genehmigungsfreigestellter Vorhaben tragen Sie dazu bei, Transparenz und Rechtssicherheit in Bauangelegenheiten zu gewährleisten.

Damit ein Bauvorhaben als baugenehmigungsfrei oder genehmigungsfreigestellt gilt, muss es den geltenden Vorschriften des Baurechts entsprechen. Dazu gehören unter anderem die Einhaltung der Baugrenzen, die Art der Nutzung und der Standort des Vorhabens. Es ist wichtig, vorab zu prüfen, ob Ihr Bauvorhaben unter diese Regelung fällt.

Für die Mitteilung Ihres Bauvorhabens benötigen Sie eine Beschreibung des Vorhabens sowie relevante Planunterlagen wie Lagepläne und Bauzeichnungen. Diese Unterlagen sollten detailliert genug sein, um eine genaue Beurteilung durch die Gemeinde zu ermöglichen. Zudem ist ein Nachweis über die Einhaltung der geltenden Vorschriften beizufügen.

Die Mitteilung über Ihr Bauvorhaben sollte rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten erfolgen. Idealerweise sollte dies mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Baubeginn geschehen. So bleibt ausreichend Zeit, um etwaige Rückfragen oder Klärungen seitens der Gemeinde zu bearbeiten.

Für die Bearbeitung der Mitteilung baugenehmigungsfreier und genehmigungsfreigestellter Vorhaben können in der Regel keine Gebühren anfallen. Sollten jedoch zusätzliche Prüfungen oder Gutachten notwendig werden, können hierfür Kosten entstehen. Die genauen Gebühren erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.